Feuilleton

Sie finden auf dieser Seite Feuilletonartikel, die mittlerweile nur noch schwer auffindbar sind, eventuell aber noch brauchbar, sofern die Themen und Fragen, um die es in ihnen geht, nicht verschwunden sind. Das seltsame Verhältnis der Deutschen zur Nation zum Beispiel. Oder die ebenso miserable wie skandalöse Situation in den französischen Gefängnissen. Oder die staatliche Produktion von linsextremistischem Terrorismus.

Aus Gründen der Lesefreundlichkeit bietet die Seite (die kein Archiv ist) lediglich eine kleine Auswahl von Artikeln, die nach einiger Zeit ersetzt werden.

Der kurze Aufsatz „Das Gespenst des Volkes“ ist im April 2020 im Vierteljahrsmagazin einer deutschen Tageszeitung erschienen. Er interpretierte die digital beschleunigten Kampagnen unterschiedlicher „Communities“ und diverser „Anliegen“ nicht als demokratischen Fortschritt, sondern als Praxis der neo-liberalen, ent-politisierten Post-Demokratien. Der politische Wille geht darin nicht vom Volk und dessen Bemühungen aus, sich als politisches Subjekt zu konstituieren, sondern von partikularen Interessegruppen (die sich am wohlsten fühlen im liberalen Nachtwächterstaat). Das Volk der Demokratie ist nicht etwas, das es immer schon gibt, sondern etwas, das stets neu hergestellt werden muss.

Der Artikel „Adieu 1789! Wie Europa Staat und Recht an den Wettbewerb verkauft“ ist am 3. April 2008 erschienen und dem unternehmerischen Verhältnis des Europäischen Gerichtshofs zum nationalen Streikrecht gewidmet. Letzteres (das übrigens aus dem Kompetenzbereich der Gemeinschaft ausgenommen ist) wurde vom EuGH gegen unternehmerische Freiheiten abgewogen – und prompt als zu schwerfällig und nicht dynamisch genug befunden.

Adieu 1789!

Wie Europa Staat und Recht an den Wettbewerb verkauft. 

Der französische Jurist und Rechtstheoretiker Alain Supiot hat kürzlich in der sozialwissenschaftlichen Zeitschrift „La Revue du M.A.U.S.S.“ zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zum Streikrecht kritisch kommentiert. Wie immer wenn es um trockene Juristenkost geht, sind sie in den Medien eher beiläufig zur Kenntnis genommen worden. Zu Unrecht. Supiot sah in den Entscheidungen in Sachen „Viking Line“ und „Laval“, die das nationale Streikrecht gegen unternehmerische Grundrechte abzuwägen zwingen, ein Indiz für die schleichende Unterordnung der nationalen Rechtsordnungen unter den EuGH beziehungsweise unter Regelungen, die primär wirtschaftlichen Zielen dienen. Politisch legitimiertes nationales Arbeitsrecht, so Supiot, werde stillschweigend kassiert und auf Kosten der Arbeitnehmer nach unten nivelliert. In der Tat unterwirft der EuGH kollektive Massnahmen einer – im Rahmen der europäischen Jurisprudenz, das heißt in letzter Instanz wieder vom EuGH festzustellenden – Verhältnismäßigkeitskontrolle und mischt sich damit in Bereiche ein, für die er politisch keinerlei Zuständigkeit besitzt. Das Streikrecht ist explizit aus dem Kompetenzbereich der Gemeinschaft ausgenommen.

Supiot merkt süffisant dazu an: „Der EuGH ist schon lange der Auffassung, dass keine nationale Rechtsprechung dem Imperium der wirtschaftlichen Freiheiten, die der EU-Vertrag garantiert, entkommen darf. Keinerlei nationale Kompetenz soll seine Macht in den Mitgliedsstaaten einschränken.“ Die Jurisdiktion des EuGH erinnere auf fatale Weise an die souveränen Gerichtshöfe des Ancien Régime. Wie seine feudalen Ahnen treffe er gesetzesähnliche Entscheidungen mittels allgemein gehaltener Rahmenvorgaben, die von demokratischen Gesetzgebungsprozessen weitgehend abgekoppelt sind.

Adieu 1789! Recht und Gesetz kommen neuerdings wieder von weit oben und sind mangels europäischer, politischer Öffentlichkeit der Debatte entzogen. An der schwachen politischen Legitimation der europäischen Instanzen ändern auch die Sonntagsreden glühender Europafreunde nichts. Und vor allem ändern daran auch jene inter-gouvernementalen Praktiken nichts, die bislang noch jeden schief gegangenen Volksentscheid in bürokratischen Parallelaktionen ausgesessen haben. Dann wird die Prozedur so lange wiederholt, geknetet und gewendet, bis das Resultat stimmt.

Supiots polemische Analyse lässt sich nicht einfach mit dem Hinweis auf tief sitzende französische Europa-Phobien abtun. Sie verweist vielmehr auf deren rationalen, sozialpolitischen Kern und macht auf jenen Prozess aufmerksam, der sich seit Jahren unter unseren Augen vollzieht: nämlich auf den Prozess eines ebenso lautlosen wie massiven Systemwandels, dem die bislang noch nationalstaatlich konstituierten Demokratien, ihre Institutionen und legitimatorischen Prozeduren ausgesetzt sind. Deren politische Substanz namens „Staat“ schwindet zusehends unter dem Druck eines global agierenden Ökonomismus und der entsprechenden Managementdoktrinen, die nicht zuletzt über supranationale Verordnungen oder „Richtlinien“ in die Nationalstaaten und deren Rechtssysteme eingeschleust werden. Mit der Gewalt von Dampfwalzen bemächtigen sie sich sämtlicher öffentlicher Räume und drängen auf deren nachhaltige „Privatisierung“ beziehungsweise „Liberalisierung“. Bildung, Medien, Energie, Gesundheit: Was vor drei Jahrzehnten noch Sache der staatlichen Gemeinwesen war, ist mittlerweile zur Domäne so genannter privater „Anbieter“ geworden.

Die Rechtfertigung, die der umfassend betriebenen Privatisierung und der entsprechenden EU-Gesetze zugrunde liegt, ist die, dass wirtschaftliche Liberalisierung zu Effizienzsteigerung und Effizienzsteigerung zur Verbesserung der Dienstleistungen führe. Diese Rechnung geht aber nicht auf. Effizienzsteigerung heißt privatwirtschaftlich zuallererst Kosteneinsparung. Nur sparen Unternehmen ihre Kosten weder im Dienst der Belegschaften noch der Kunden ein, sondern sie haben ihre Gewinnstruktur beziehungsweise die Kapitalanleger im Blick. Entsprechend bringt auch die Privatisierung der öffentlichen Dienste nicht von selbst deren Verbesserung im Sinn eines umfassend garantierten Angebotes – sie bringt eine Umstrukturierung der Dienste nach exklusiv ökonomischen Gesichtspunkten. Was damit ausfällt, und zwar per definitionem, ist die Idee distributiver Gerechtigkeit, die sowohl den historisch hart erkämpften Arbeitsrechtsregelungen als auch der Idee des öffentlichen Dienstes zugrunde liegt. Beide gelten neuerdings als „unrentabel“.

Ihr Gewinn findet sich in der Tat nicht auf einer privaten, ökonomischen Ebene, er liegt vielmehr in der sozialen Kohäsion, die durch die entsprechenden Solidarleistungen hergestellt wird. Wer glaubt, auf sie verzichten zu können, sollte sich über die Ausbildung von Parallelgesellschaften, sozialen Randzonen und Prekariaten nicht wundern. Oder über den neuen Autoritarismus, der mit der durchgreifenden Ökonomisierung einhergeht. Im „Oikos“ oder im Privathaushalt herrschen nämlich – Hannah Arendt hat eindringlich darauf hingewiesen – keine politischen Gleichheits- und Freiheitsgrundsätze, sondern dort sind die ungeschriebenen Prozeduren des Hausrechts, des sozialen Konformismus und der ungleichen Verträge am Werk. Anders gesagt, je privater die ehemals öffentlichen Räume werden, desto unfreier und ungleicher werden sie auch.

Mit „Liberalismus“ im politischen Sinn, das heißt mit der Garantie der größtmöglichen Freiheit für Individuen hat das nichts mehr zu tun. Im Gegenteil. Es bedeutet deren Preisgabe zugunsten unternehmerischer Interessen. Und demnächst werden wir uns im Namen dieser Interessen womöglich auch keine Menschenwürde mehr leisten können. Im Art. 46 der von Supiot kritisierten Entscheidung des EuGH heißt es: „Allerdings hat der Gerichtshof […] entschieden, dass die Ausübung der […] Grundrechte, nämlich der Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie der Menschenwürde, nicht außerhalb des Anwendungsbereichs der Bestimmungen des [EU-]Vertrags liegt und dass sie mit den Erfordernissen hinsichtlich der durch den Vertrag geschützten Rechte [insbesondere der Niederlassungsfreiheit von Unternehmen] in Einklang gebracht werden und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen muss.“ Der Satz ist denkwürdig. Er lässt immerhin offen, bis wohin genau sich die Menschenwürde „in Einklang“ mit den unternehmerischen Rechten relativieren lassen wird.

Das Modell der neuen Ordnung, die mit den laufenden „Liberalisierungen“ des Arbeitsrechts und der öffentlichen Dienste konstruiert wird, findet sich jedenfalls weder in der amerikanischen noch in der französischen Revolution. Beide wissen nichts vom schlanken Unternehmen Staat, das Solidarleistungen und Grundrechte dem Spiel der „unsichtbaren Hand“ überlässt. Europa wurde einmal anders gedacht.